08. November 2022
BGH-Urteil: PKV-Beitragserhöhungen zurückfordern
Ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof ist eine Sensation für Privatversicherte
Der Bundesgerichtshof fällte das entscheidende Urteil: Versicherte können Beitragserhöhungen, die nicht ausreichend begründet wurden, prüfen lassen und zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen.
Wer schon einige Zeit bei seiner privaten Krankenversicherung versichert ist, hat wohl auch bereits die ein oder andere Beitragserhöhung mitgemacht. Diese allerdings waren in der Vergangenheit oft fehlerhaft und somit unwirksam. Deswegen haben Beitragszahler sehr gute Chancen, die zu viel gezahlten Beiträge zurückzubekommen.
Gründe für Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen
- Private Krankenversicherungen setzen Tarife zu Versicherungsbeginn zu niedrig an und werben mit günstigen Lockangeboten, um Kunden dazu zu bewegen, einen Vertrag abzuschließen. Anschließend wird über unrechtmäßige Beitragserhöhungen die Differenz wieder eingeholt.
- Beitragserhöhungen werden oft nicht im gesetzlich festgelegten Umfang erklärt. Nach § 203 Abs. 5 VVG müssen bei Prämienanpassungen die ausschlaggebenden Gründe mitgeteilt werden. Fehlt eine (fundierte) Begründung, wird die Beitragsanpassung ebenfalls nicht wirksam.
- Steigen Krankheitskosten und Lebenserwartung von Versicherten an, dürfen Privatversicherer ihre Beiträge erhöhen. Für beides existieren jedoch gesetzliche Mindestwerte: Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei 10 %, bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit bei 5 %. Liegen den Beitragserhöhungen tatsächlich aber geringere Kostensteigerungen zugrunde, können die Erhöhungen aller Voraussicht nach unwirksam sein.
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Zahlreiche Versicherer sind betroffen
Es laufen bereits zahlreiche Klagen gegen verschiedene Versicherer. Rechtskräftig ist beispielsweise bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2020. Hier hat das Gericht die Mitteilungsschreiben der Axa zu den Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt. Auch eine Beitragserhöhung der DKV war unwirksam, wie das Landgericht Bonn urteilte. Weitere Urteile gegen andere private Versicherer, wie Debeka und Co. könnten zeitnah folgen.
Beitragserhöhungen der letzten Jahre zurückfordern
Falls Ihre Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet oder fehlerhaft berechnet wurden, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung Ihrer zu Unrecht gezahlten Beiträge.
Verjährungsfrist: Kunden sollten schnell handeln
Die Zeit drängt, denn Ihre Ansprüche auf Beitragsrückerstattung drohen zu verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre (gemäß Paragraf 199 BGB).
Das Gute für Verbraucher: Sobald eine Klage gegen die unwirksame Beitragserhöhung der PKV eingereicht wird, stoppt die Verjährung. Damit können Sie sich vor dem Verfall Ihrer Ansprüche schützen und ausgewiesene Experten damit beauftragen, die zu viel gezahlten Beiträge zurückzuholen.