28. Oktober 2024
Autor: Ralf Möbus
Raus aus dem Online-Coaching-Vertrag
Viele Online-Coaching-Angebote locken mit schnellen Erfolgen und beeindruckenden Veränderungen, doch oft bleiben die erhofften Fortschritte aus. Stattdessen finden sich viele Teilnehmer in teuren und langwierigen Vertragsbindungen wieder. Doch wie kann man sich aus einem solchen Vertrag befreien?
Das Ziel: Keine weiteren Zahlungen leisten und bereits gezahlte Gebühren zurückerhalten. Glücklicherweise gibt es rechtliche Ansatzpunkte, um sich gegen solche Verträge zu wehren.
Folgende Optionen stehen Ihnen offen:
- Der Online-Coaching-Vertrag kann aufgrund fehlender Zulassungen unwirksam sein.
- Sie haben die Möglichkeit, den Online-Coaching-Vertrag zu widerrufen.
- Zudem können Sie den Vertrag anfechten.
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Ihr Ausweg mit § 12 FernUSG
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 01.03.2023 könnte nun der rettende Ausweg sein. In diesem richtungsweisenden Urteil stellte das OLG Celle klar: Verträge über Online-Coachings sind ungültig, wenn der Coach oder Anbieter keine Zulassung für Fernlehrgänge gemäß § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt. Diese Vorschrift betrifft nicht nur Verbraucherverträge, sondern auch solche, die zwischen Unternehmen geschlossen wurden. Das bedeutet, dass viele dieser Coaching-Verträge nun kündbar oder widerrufbar sind.
Dieses Urteil eröffnet für viele Betroffene eine Chance, sich aus belastenden Verträgen zu befreien.
„Ich bin auf ein Finanz-Coaching reingefallen und habe mein Geld schon abgeschrieben. Mit dem Service von Rechte für Verbraucher konnte ich den Kursbetrag von 8.000€ vollständig zurückfordern.“
– Björn O.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Für Online-Coaching-Verträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss, das es Verbrauchern ermöglicht, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Nach einem wirksamen Widerruf muss der Anbieter geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor zugestimmt hat. Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Bereits erbrachte Leistungen darf der Anbieter anteilig berechnen, sofern der Verbraucher dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt hat.
Fordern Sie die Gebühren zurück
Ein spezialisierter Anwalt für Online-Coaching-Verträge unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Er prüft die Vertragsbedingungen sorgfältig und berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Rückforderung. Dabei klärt er auch, ob Sie aufgrund mangelnder Widerrufsbelehrung oder anderer gesetzlicher Verstöße eine Rückzahlung verlangen können. Ob zur Durchsetzung Ihres Rückzahlungsanspruchs eine Klage erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in vielen Fällen kostenfrei möglich, sodass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko geltend machen können.