Illegale Weitergabe von Handyvertragsdaten an die SCHUFA

Verschiedene deutsche Mobilfunkanbieter haben Positivdaten an die SCHUFA übermittelt, ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Das Münchner Landgericht hat in einem anfänglichen Urteil bestätigt, dass die bisherige Vorgehensweise der Mobilfunkanbieter gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, da für diese Datenübertragung keine aktive Einwilligung der Kunden eingeholt wurde. Ein derartiger Verstoß kann für den Verbraucher dazu führen, dass er Schadenersatzansprüche in Höhe von bis zu 5.000 Euro geltend machen kann.

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Welche Folgen hat die Übermittlung an die Schufa für den Verbraucher?

Positivdaten umfassen in diesem Zusammenhang Informationen über Vertragsabschlüsse, die nicht in Zusammenhang mit Zahlungsgewohnheiten oder -ausfällen stehen. Diese Daten haben potenzielle Auswirkungen auf die Bonität der Kunden. Personen, die mehrere Mobilfunkverträge besitzen oder diese regelmäßig wechseln, könnten möglicherweise als weniger vertrauenswürdig angesehen werden. Aufgrund dessen könnte es vorkommen, dass ihnen trotz rechtzeitiger Begleichung aller Rechnungen kein neuer Vertrag angeboten wird.

„Mein Mobilfunkanbieter hat meine Daten ohne mein Einverständnis an die SCHUFA übermittelt.
Dafür habe ich eine Entschädigung von knapp 5.000€ bekommen.“

– Lisa P.

Weitergabe an SCHUFA verstieß gegen die DSGVO: Ihre Rechte

Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag bei einem großen Mobilfunkanbieter besitzen, haben Sie grundsätzlich gute Chancen auf einen Schadensersatzanspruch. Zunächst machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend, was häufig schon ausreichen kann. Ob zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs eine Klage erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch. Auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist mit einer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenlos.