13. Januar 2023
Autor: Birthe Dahl
LinkedIn Datenleck: bis zu 5000€ Schadensersatz für Betroffene
Was ist passiert?
Die Liste der Datenlecks von Online-Unternehmen wird immer länger. Das soziale Netzwerk LinkedIn hat möglicherweise ein weiteres Datenleck und knapp 94% der Nutzer sind betroffen. In einem Hackerforum sind nach Angaben des IT-Blogs „RestorePrivacy“ Daten von 700 Millionen der insgesamt 756 Millionen Linkedin-Nutzer zum Verkauf angeboten worden.
Welche Daten sind betroffen?
Der Datenleck betrifft vor allem folgende Daten:
- E-Mail-Adresse
- Vor- und Nachname
- Telefonnummer
- Adresse (sowohl beruflich als auch privat)
- Informationen über den beruflichen Werdegang
- Links zu anderen Social-Media-Accounts
Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie vom LinkedIn Datenleck Skandal betroffen sind, können Sie das mit unserem kostenlosen Leak Check in wenigen Sekunden herausfinden. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer ein und Sie erhalten sofort das Ergebnis.
Falls Sie von einem Datenleck betroffen sind, können Sie zunächst das kostenlose Erstgespräch wahrnehmen. Das Team von DB-Anwälte meldet sich werktags innerhalb von 2 Stunden bei Ihnen und prüft Ihren Fall individuell. Sollten Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, wird Ihnen das weitere Vorgehen mitgeteilt.
„Ich bin vom Facebook-Datenleck betroffen.
Nachdem wir Klage erhoben hatten,
musste ich nichts weiter tun und habe
fast 5000 € Schadensersatz erhalten.“
– Stefan E.
Was tun Kriminelle mit den erbeuteten Daten?
Immer wieder unterschätzen Verbraucher die Gefahren, die von Datenlecks und anderen Sicherheitslücken ausgehen. Viele können sich gar nicht vorstellen, welchen Schaden man mit einer einfachen Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse anrichten kann. Betrüger und Kriminelle nutzen diese Daten für ihre Zwecke, um damit z.B. Online-Bestellungen vorzunehmen oder bestehende Web-Accounts zu sperren oder zu übernehmen.
Schmerzensgeld fordern: Ihre Rechte
Jedes Unternehmen (egal ob natürliche oder juristische Person), das in der Lage ist personenbezogene Daten zu verarbeiten, muss sich an die DSGVO halten. Nach Art. 82 DSGVO kann Betroffenen von Datenpannen ein immaterieller Schadensersatz zustehen. Das bedeutet, Sie können eine Entschädigung dafür verlangen, dass Ihre Daten durch das Datenleck gestohlen wurden und damit für kriminelle Zwecke genutzt werden können.
Bei Verdacht Datenleck-Checker nutzen
Wer vom Datenleak betroffen ist, hat also ein hohes Risiko, Opfer von Cyberkriminellen zu werden. Mit Ihrer Telefonnummer und Ihren persönlichen Daten werden so kinderleicht andere Ihrer Konten z.B. bei Amazon, Netflix, Telekom oder z.B. Ihrer Bank betrügerisch übernommen. Sie sollten deshalb Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf ein Datenleck überprüfen lassen. Das geht einfach mit unserem Datenleck-Checker.