Facebook-Datenleck: bis zu 5000€ Schadensersatz für Betroffene

Wenn Ihre Daten im Facebook-Leak auftauchen, haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen Meta, wie das Unternehmen heute heißt. Die Datenpanne ist ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zunächst machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend, was häufig schon ausreichen kann. Ob zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs eine Klage erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Verstöße gegen die DSGVO können fallabhängig einen Schadenersatzanspruch bis zu 5.000 Euro auslösen. Da durch die Datenpanne hochsensible persönliche Daten der Facebook-User an die Öffentlichkeit gelangten, ist ein entsprechend hoher Schadenersatzanspruch äußerst wahrscheinlich. Die Erfolgsaussichten hierfür sind gut, da die Lecks ausreichend belegt sind. Außerdem gab es bereits viele positive Urteile zugunsten geschädigter Verbraucher. Auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist mit einer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenlos.

Wie können Sie erfahren, ob auch Sie vom Facebook Leak betroffen sind?

Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie vom Facebook-Datenleck  betroffen sind, können Sie das mit unserem kostenlosen Facebook Leak Check in wenigen Sekunden herausfinden. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer ein und Sie erhalten sofort das Ergebnis. Übrigens nicht nur für Facebook - sondern für alle Leaks von denen Ihre Daten betroffen sind.

Falls Sie von einem Datenleck betroffen, freuen wir uns, wenn Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir melden uns dann werktags innerhalb von 2 Stunden bei Ihnen, prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen gegen Facebook – zum Beispiel, ob Sie Schadensersatz wegen des Facebook Datenlecks fordern können.

Für Facebook-Datenleck Schadensersatz fordern: Ihre Rechte

Unternehmen sind gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Bei einer Datenpanne haben sie ebenfalls bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel Melde- und Auskunftspflichten. Durch das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft darüber verlangen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind.

Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen, stehen die Chancen gut, dass Ihnen Schadensersatz bzw. „immaterieller Schadensersatz“ gemäß Art. 82 DSGVO zusteht. Immaterieller Schadensersatz bedeutet: Sie können eine Entschädigung dafür erhalten, dass Ihre Daten „geklaut“ wurden und in Umlauf geraten sind, auch wenn Ihnen (noch) kein unmittelbarer finanzieller Schaden durch Cyber-Attacken entstanden ist.

„Ich bin vom Facebook-Datenleck betroffen.
Nachdem wir Klage erhoben hatten,
musste ich nichts weiter tun und habe
fast 5000 € Schadensersatz erhalten.“

– Stefan E.

Datenleck bei Facebook: Was tun Kriminelle mit den erbeuteten Daten?

Immer wieder unterschätzen Verbraucher die Gefahren, die vom Facebook-Datenleck und anderen Sicherheitslücken ausgehen. Viele können sich gar nicht vorstellen, welchen Schaden man mit einer einfachen Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse anrichten kann. Das Problem ist, dass die tatsächliche Gefahr erst noch folgt.

Die Daten werden nun nämlich für betrügerische Spam-Nachrichten per SMS oder E-Mail missbraucht. Eines von vielen Beispielen sind gefälschte Paketbenachrichtigungen, die Betroffene über einen Link auf eine Malware-Seite umleiten. Da die Kriminellen konkrete Informationen haben, sind die Nachrichten meist sehr glaubwürdig.

Bei Verdacht Facebook-Datenleck-Checker nutzen

Wer vom Facebook-Leak betroffen ist, hat also ein hohes Risiko, Opfer von Cyberkriminellen zu werden, die personenbezogene Daten und Passwörter missbrauchen. Dabei kann es sich um Phishing-Attacken, Malware, Betrug, Erpressung oder Bedrohung handeln. Häufig sind die nun folgenden Nachrichten der Grundstein, um nach und nach an weitere Daten zu gelangen.

So dringen Kriminelle Schritt für Schritt immer tiefer in Ihre Privatsphäre ein. Häufig passiert das geduldig über längere Zeiträume ohne das Wissen der Betroffenen. Sobald die Verbrecher beispielsweise Kontodaten erreichen, schlagen sie zu. Sie sollten deshalb Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf ein Datenleck überprüfen lassen. Das geht einfach mit unserem kostenlosen Datenleck-Checker.

In 3 Schritten zum Schadensersatz

2

Bei Betroffenheit Kontaktdaten eingeben

3

Kostenlose Erstberatung erhalten und Schadensersatz einfordern